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Was kostet Judo beim TSV Wachendorf?
Auf den Vereinsbeitrag wird zusätzlich ein Abteilungsbeitrag von 30 Euro pro Person und Jahr erhoben. Darin enthalten sind alle Startgebühren und die jährlich notwendige Jahressichtmarke für den Judopaß.
Als Einmalzahlung fällt eine Gebühr von 35 Euro für die Erstellung des persönlichen Judopasses an (spätestens 3 Monate nach Beitritt laut Satzung), der dann natürlich das Eigentum des Sportlers ist. Außerdem wird ein Judoanzug benötigt der je nach Größe und Modell ab 20 Euro zu erhalten ist.
Bei Gürtelprüfungen sind letztlich die Prüfungsgebühren zu zahlen, die sich auf 25 Euro ohne Gürtel belaufen.
Hier einige Meister bei der Ausführung von KATA, einer Übungsform die auch mit hohem Alter praktizierbar ist und dazu beiträgt, das körperliche Wohlbefinden zu steigern und den Geist fit zu halten. In dieser Disziplin werden sogar Wettkämpfe veranstaltet die sich immer größer werdender Beliebtheit erfreuen.
Sind Schnuppertrainings möglich ?
Es besteht die Möglichkeit am Freitag in den Trainings reinzuschnuppern (siehe Rubrik "Trainingszeiten"). Individuelle Lösungen sind auch möglich!
Erwachsene können jederzeit das Montags- oder Donnerstagstraining (siehe Rubrik "Trainingszeiten") besuchen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen und zu spüren, wie Judo Spaß macht.
Was muß ich zum Schnuppertraining mitbringen ?
Legere Kleidung wie z.B. ein Trainingsanzug ist vollkommen ausreichend (lange Ärmel und Beine). Trainiert wird barfuß auf den Judomatten (Tatami) und ein Getränk für die Trinkpause wäre von Vorteil.
Später kann ein Judoanzug (Judogi) bequem über die Abteilung bestellt werden. Wir haben eventuell auch eine Auswahl von kostengünstigen, gebrauchten Anzügen.
Was ist noch wichtig ?
Judo ist ein unkomplizierter und günstiger Sport, der den Körper, den Geist und das Sozialverhalten stärkt.
Für einen harmonischene und reibungslosen Trainingsbetrieb wird gesorgt und bei Fragen und Problemen stehen die Trainer kompetent zur Seite.
Wer sich nicht an den Trainer wenden will oder kann, für den stehen geeignete Ansprechpartner in Funktion einer Elternvertretung/ Beauftragten für Kinderschutz zur Verfügung.